Versicherungsschutz
Reiseschutz vor und während Ihres Urlaubs
Wir arbeiten mit der Versicherungsgesellschaft HanseMerkur zusammen.
Sich vor einer Reise über einen evtl. Versicherungsschutz Gedanken zu machen, ist sehr wichtig. Wir möchten Ihnen hier die wichtigsten Versicherungen erläutern:
Reiserücktrittskostenversicherung: ganz wichtig!!! Sie übernimmt im Fall einer Stornierung der Reise VOR Abreise, die anfallenden Stornogebühren des Reiseveranstalters.
Fallbeispiel: Sie haben eine Pauschalreise über Jahn-Reisen für € 3'500,--gebucht. Sie müssen wegen einer Magendarmgrippe Ihren Urlaub 2 Tage vor Reisebeginn stornieren. Dann werden Stornogebühren von 65% veranschlagt. D. h. der Veranstalter behält € 2'275.--, der Rest wird vom Veranstalter wieder an Sie erstattet. Mit einer Reiserücktrittskostenversicherung, können Sie die Stornogebühren von € 2'275,-- der Versicherung zur Erstattung einreichen. Je Versicherungsfall jedoch mit einem Selbstbehalt von 20% mind. € 25,-- |
Krankenversicherung: deckt im Urlaubsland die ambulante und stationäre Heilbehandlung beim Arzt. Und bei sehr schwerer Erkrankung auch den Rücktransport ins Heimatland.
Fallbeispiel MALLORCA: Schon ein bisschen Pech und es kommen bei einem Krankenhausaufenthalt ca. € 1000,-- täglich an Kosten auf Sie zu. Sollten Sie auf Grund eines schwerwiegenden Falles einen Krankenrücktransprtin in Anspruch nehmen müssen, ist für diese Maßnahme mit Summen bis zu € 15'000-- zu rechnen. |
Fallbeispiel TÜRKEI: hier kostet der tägliche Krankenhausaufenthalt bis zu € 900,--. Ein notwendiger Krankenrücktransport bis zu € 22'000,-- |
Urlaubgarantie: vielen Kunden kennen diesen Versicherungsschutz überhaupt nicht. Diese leistet für zusätzliche Rückreisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reiseabbruch innerhalb der 1. Hälfte (max. der ersten 8 Reisetage) den vollen, später den anteiligen Reisepreis.
Fallbeispiel: Sie sind auf Teneriffa und Ihre Beinprothese bricht. Sie können den Urlaub nur schwer fortsetzen und buchen über die Reiseleitung einen früheren Heimflug. Der bezahlte Reisepreis, wäre ohne diesen Versicherungsschutz komplett weg! |
Gepäckversicherung: viele Kunden treten mit der Frage an uns, ob der Rollstuhl zu versichern ist. Generell gilt, dass die Versicherungsgesellschaft keine Reparaturen der zum Teil sehr teuren Elektroteilen übernimmt. Jedoch auf die anderen Teile wie Rahmen, Sitz, Reifen etc. Ganz schwere E-Rollis, die gar nicht manuell betrieben werden können, bekommen keinen Versicherungsschutz. Wir empfehlen Ihnen auch den Rollstuhl zum doppelten Wert zu versichern, dann stehen Sie auf der sicheren Seite.
Fallbeispiel: Sie besitzen einen Rollstuhl mit E-Fix. Dieser wurde während des Transports unsachmäßig von der Fluggesellschaft behandelt. Sie bekommen Ihren Rolli mit verbogenem Rahmen und abgebrochenen Fussraster zurück. Dann können Sie diesen Schaden der Versicherung melden. |
Für eine weitere Versicherungsberatung stehen wir Ihnen natürlich jederzeit und gerne zur Verfügung. Gerne können wir Ihnen auf Wunsch auch das "Kleingedruckte", also die ausführlichen Versicherungsbedingungen zukommen lassen.
Beachten Sie bitte, dass die Versicherung jegliche Entschädigung ablehnt wenn die Erkrankung bei Versicherungsabschluss bereits bekannt war und in folge dieser zu einer Stornierung kommt. Die Versicherung deckt nur "unerwartete und akute" Ereignisse ab. Zum Beispiel hat ein MS Erkrankter einen Krankheitsschub und kann nicht reisen, so werden die Stornogebühren dafür nicht übernommen.